Kanzlei

Die Kanzlei wurde 2007 gegründet. Zuvor war Rechtsanwalt Peter Theiß in der Rechtsabteilung eines börsennotierten Unternehmens sowie in einer renommierten saarländischen Kanzlei als Rechtsanwalt tätig.
 
Rechtsanwalt Peter Theiß wird seit dem Jahr 2002 von dem Insolvenzgericht Saarbrücken regelmäßig zum Treuhänder und Insolvenzverwalter bestellt und verfügt in diesem Zusammenhang über langjährige Erfahrungen in der betrieblichen Fortführung und Sanierung von Unternehmen. Seit dem Jahr 2006 ist Rechtsanwalt Peter Theiß befugt, die Bezeichnung "Fachanwalt für Insolvenzrecht" zu führen.
 
Die Kanzlei berät und vertritt Mandanten außergerichtlich und gerichtlich in allen zivil- und wirtschaftsrechtlichen Bereichen. Besondere Schwerpunkte liegen - neben der Insolvenzverwaltung - in der insolvenzrechtlichen Beratung, im Gesellschaftsrecht sowie im allgemeinen Wirtschaftsrecht.
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Rechtsanwalt Peter Theiß wurde bereits vor Gründung der eigenen Kanzlei im JUVE-Wirtschaftsrechtshandbuch  als häufig empfohlener Anwalt geführt.      

Zur Kanzleigründung schrieb die Zeitschrift JUVE: "…Der bekannte saarländische Insolvenzrechtler gründete seine eigene Kanzlei. Theiß ist seit 2002 beim Amtsgericht Saarbrücken als Insolvenzverwalter bestellt, berät aber auch allgemein wirtschaftsrechtlich. Er wurde zuletzt von Mandanten und Mitbewerbern für seine insolvenzrechtliche Arbeit empfohlen…“

(JUVE Rechtsmarkt 04/07)

Seitdem findet die Kanzlei regelmäßig Erwähung in Listen empfohlener Kanzleien der Magazine Focus und Capital.

Die Architektenkammer des Saarlandes bietet in Zusammenarbeit mit der Kanzlei Mitgliedern eine kostenlose Beratung in wirtschaftlichen Schieflagen an.

 

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