Kanzlei
Die Kanzlei wurde 2007 gegründet. Zuvor war Rechtsanwalt
Peter Theiß in der Rechtsabteilung eines börsennotierten Unternehmens sowie in
einer renommierten saarländischen Kanzlei als Rechtsanwalt tätig.
Rechtsanwalt Peter Theiß wird seit dem Jahr 2002 von dem
Insolvenzgericht Saarbrücken regelmäßig zum Treuhänder und Insolvenzverwalter
bestellt und verfügt in diesem Zusammenhang über langjährige Erfahrungen in der
betrieblichen Fortführung und Sanierung von Unternehmen. Seit dem Jahr 2006 ist
Rechtsanwalt Peter Theiß befugt, die Bezeichnung "Fachanwalt für
Insolvenzrecht" zu führen.
Die Kanzlei berät und vertritt Mandanten außergerichtlich
und gerichtlich in allen zivil- und wirtschaftsrechtlichen Bereichen. Besondere
Schwerpunkte liegen - neben der Insolvenzverwaltung - in der
insolvenzrechtlichen Beratung, im Gesellschaftsrecht sowie im allgemeinen
Wirtschaftsrecht.
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Rechtsanwalt Peter Theiß wurde bereits vor Gründung der
eigenen Kanzlei im JUVE-Wirtschaftsrechtshandbuch als häufig empfohlener Anwalt geführt.
Zur Kanzleigründung schrieb die Zeitschrift JUVE: "…Der
bekannte saarländische Insolvenzrechtler gründete seine eigene Kanzlei. Theiß
ist seit 2002 beim Amtsgericht Saarbrücken als Insolvenzverwalter bestellt,
berät aber auch allgemein wirtschaftsrechtlich. Er wurde zuletzt von Mandanten
und Mitbewerbern für seine insolvenzrechtliche Arbeit empfohlen…“ (JUVE Rechtsmarkt 04/07) Seitdem findet die Kanzlei regelmäßig Erwähung in Listen empfohlener Kanzleien der Magazine Focus und Capital. Die
Architektenkammer des Saarlandes bietet in Zusammenarbeit mit der
Kanzlei Mitgliedern eine kostenlose Beratung in wirtschaftlichen
Schieflagen an.
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